Zur Startseite

Pro Steigerwald Nationalpark

Gemischtes/ Buchtipps

Nationalparke schützen Naturlandschaften mit ihrer natürlichen Dynamik und erhalten einen artenreichen heimischen Tier- und Pflanzenbestand.

"Nationalpark" ist die einzige Großschutzgebietskategorie in Deutschland, die nicht auf eine Nutzung durch den Menschen hinzielt.

 "Natur Natur sein lassen"

In Deutschland gibt es zurzeit 16 Nationalparks,
die zusammen ca. 0,6 % der deutschen Landfläche einnehmen.
Nur in den Kernzonen ist die Natur ganz sich selbst überlassen.

"Weitere Nationalparke für Deutschland?! Argumente und Hintergründe mit Blick auf die aktuelle Situation um die Ausweisung von Nationalparken in Deutschland?!",Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bonn, April 2013, als pdf - Datei

Gesetzliche Grundlagen:

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
§ 24
Nationalparke

(1) Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die

  • großräumig und von besonderer Eigenart sind.

  • in einem überwiegenden Teil ihres Gebietes die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen und

  • sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebietes in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet

(2) Nationalparke haben zum Ziel, im überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen.

(3) Die Länder stellen sicher, dass Nationalparke unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzweckes sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete geschützt werden.

(Weitere Informationen zu Nationalparken können Sie z.B. der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz entnehmen.)

 

Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG vom 23.Feb 2011)
Art.13 Nationalparke

Nationalparke sollen ergänzend zu § 24 BNatSchG eine Mindestfläche von
10 000 ha haben.

(Diese Information finden sie auch im BayNatSchG, z.B. auf der Webseite des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit.)

 


Internationale Annerkennungskriterien durch die Weltnaturschutzunion (IUCN):

Die Zielvorgaben müssen nach einem Übergangszeitraum von
höchstens 30 Jahren auf mindestens 75 % der Fläche erfüllt sein.